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Allgemeine Geschäftsbedingungen der RheinMainTech GmbH

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind in zwei Hauptteile unterteilt: ein grundlegender Teil, der für beide Vertragsformen – Dienst- und Werkverträge – gilt, und spezifische Bestimmungen für die jeweiligen Vertragsarten. Im Abschnitt „I. Grundlegende Bestimmungen für alle Vertragsformen“ finden sich allgemeine Regelungen, die für alle Vertragsarten gelten. „II. Zusätzliche Bestimmungen für Dienstverträge“ und „III. Zusätzliche Bestimmungen für Werkverträge“ enthalten ergänzende Regelungen für die jeweiligen Vertragsarten. Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der RheinMainTech GmbH (im Folgenden „RheinMainTech“ oder „Agentur“) und ihren Geschäftspartnern (im Folgenden „Kunde“).

I. Grundlegende Bestimmungen für alle Vertragsformen

1. Anwendbarkeit der AGB und besondere Bestimmungen

1.1 Die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Version dieser AGB ist maßgeblich.

1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrages, selbst wenn RheinMainTech diesen nicht ausdrücklich widerspricht und den Auftrag ausführt.

2. Angebotserstellung und Vertragsabschluss

2.1 Ein rechtsgültiger Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein schriftliches Angebot, einen Kostenvoranschlag oder einen Vertrag akzeptiert.

2.2 Der Vertrag wird spätestens wirksam, sobald der Kunde Dienstleistungen von RheinMainTech in Anspruch nimmt.

2.3 Alle Angebote und Verträge von RheinMainTech stehen unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden.

2.4 Bei neuen Geschäftsbeziehungen kann RheinMainTech die Zahlungsbedingungen des Vertrages einer externen Bonitätsprüfung unterziehen.

3. Leistungserbringung und Fristen

3.1 Von RheinMainTech festgelegte Fristen sind Richtwerte und hängen von der ordnungsgemäßen Mitwirkung des Kunden ab.

3.2 Bei unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs von RheinMainTech liegen (z. B. höhere Gewalt), ist RheinMainTech für deren Dauer von der Leistungserbringung befreit.

3.3 RheinMainTech erbringt ihre Leistungen in der Regel in den eigenen Geschäftsräumen. Arbeiten vor Ort beim Kunden erfolgen nur, wenn dies erforderlich ist.

3.4 Zur Bearbeitung von Kundenanfragen kann RheinMainTech ein Ticketsystem einsetzen. Die Bearbeitung erfolgt nach Reihenfolge des Eingangs und Dringlichkeit.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle von RheinMainTech angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Zahlungen sind binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Der Kunde gerät automatisch in Verzug, wenn die Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum eingeht, es sei denn, es wurden individuelle Zahlungsvereinbarungen getroffen.

4.3 Bei Zahlungsverzug übernimmt RheinMainTech keine Haftung für daraus resultierende Terminverschiebungen. Lieferfristen werden entsprechend angepasst.

4.4 Für die Bearbeitung von Aufträgen mit externen Partnern erhebt RheinMainTech eine Verwaltungsgebühr von 15% zur Deckung der Kosten und Risiken.

4.5 RheinMainTech ist berechtigt, bei Verzögerungen oder Hindernissen Abschlagszahlungen zu verlangen.

4.6 Sollte der Verbraucherpreisindex im Vertragsjahr um mehr als 3% steigen, behält sich RheinMainTech vor, die Stundensätze entsprechend anzupassen.

4.7 Rechnungen werden aus Gründen der Nachhaltigkeit und Effizienz ausschließlich digital versandt. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Bereitstellung und Aktualisierung der entsprechenden E-Mail-Adressen. Mit Vertragsabschluss stimmt der Kunde der elektronischen Rechnungsstellung zu.

5. Nutzungs- und Urheberrechte sowie Kennzeichnung

5.1 Nach vollständiger Bezahlung erwirbt der Kunde die Nutzungsrechte an den von RheinMainTech im Rahmen des Auftrags erstellten Werken.

5.2 Der Kunde darf die von RheinMainTech erstellten Arbeiten oder Teile davon nicht als Grundlage für die Erstellung und den Verkauf ähnlicher Produkte oder Webseiten verwenden.

5.3 Eine Übertragung von Rechten an Dritte ist untersagt.

5.4 Für in den erstellten Arbeiten enthaltene Elemente, die unter Open-Source-Lizenzen stehen, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.

5.5 RheinMainTech behält sich das Recht vor, die erstellten Werke zu signieren und diese für eigene Werbezwecke zu nutzen.

5.6 RheinMainTech ist berechtigt, sich im Impressum des Kunden zu nennen.

6. Änderungen des Leistungsumfangs

6.1 Änderungen des Leistungsumfangs sind RheinMainTech schriftlich mitzuteilen. RheinMainTech prüft die Umsetzbarkeit und informiert den Kunden über die Auswirkungen auf Kosten und Zeitrahmen.

6.2 Der Kunde muss innerhalb von 5 Arbeitstagen mitteilen, ob die Änderungen unter den genannten Bedingungen umgesetzt werden sollen. Ansonsten werden die ursprünglich vereinbarten Leistungen fortgeführt.

6.3 Während des Änderungsverfahrens werden alle vereinbarten Fristen ausgesetzt.

6.4 Alle Kosten, die durch das Änderungsverfahren entstehen, trägt der Kunde. Dazu gehören auch Evaluierungskosten und Stillstandszeiten.

6.5 RheinMainTech behält sich das Recht vor, einen Vertrag aus wichtigen Gründen einseitig und mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In diesem Fall werden nur vollständig erbrachte Leistungen abgerechnet.

6.6 Eine Stornierung von Aufträgen durch den Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung von RheinMainTech.

7. Abnahme, Haftung und Garantie

7.1 RheinMainTech übernimmt keine Haftung für die Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der gelieferten Ideen, Vorschläge, Konzepte oder Designs.

7.2 Der Kunde trägt das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der von RheinMainTech erbrachten Leistungen, insbesondere im Bereich des Marketings.

7.3 RheinMainTech haftet nicht für Mängel, die durch verwendete Open-Source-Programme oder Drittsoftware entstehen, es sei denn, diese Mängel wurden von RheinMainTech vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

8. Vertraulichkeit und Dritte

8.1 RheinMainTech verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse für einen Zeitraum von drei Jahren vertraulich zu behandeln.

8.2 RheinMainTech kann zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Dritte heranziehen, wobei die Geheimhaltungspflicht gewahrt bleibt.

8.3 Sollte der Kunde die bereitgestellten Materialien nicht innerhalb von 6 Monaten nach Auftragsende zurückfordern, ist RheinMainTech berechtigt, diese zu vernichten.

8.4 Der Kunde ist für alle Gebühren verantwortlich, die an Verwertungsgesellschaften wie GEMA oder Bildkunst anfallen.

9. Reise- und Nebenkosten

9.1 Der Kunde trägt alle Auslagen, insbesondere Reise-, Aufenthalts- und Übernachtungskosten, die im Rahmen der Leistungserbringung durch RheinMainTech entstehen.

9.2 Reisekosten für Mitarbeiter von RheinMainTech werden nur für Reisen außerhalb von Mainz und Frankfurt a.M. in Rechnung gestellt.

9.3 Reisezeiten werden mit 50% des aktuellen Stundensatzes berechnet.

9.4 Flug- und Reisekosten werden entsprechend den tatsächlichen Aufwendungen abgerechnet.

10. Abwerbe-Schutz

Der Kunde verpflichtet sich, während und ein Jahr nach der Zusammenarbeit keine Mitarbeiter von RheinMainTech abzuwerben oder ohne Zustimmung einzustellen. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe fällig.

11. Allgemeine Regelungen

11.1 Die Vertragsbeziehungen zwischen RheinMainTech und dem Kunden unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

11.2 Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand Mainz vereinbart.

11.3 Sollten Teile dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gelten die relevanten Bestimmungen des deutschen Dienst-/Werkvertragsrechts.

12. Haftung und Entschädigung

12.1 RheinMainTech haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit ihrer Repräsentanten oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Haftung ist auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

II. Zusatzbedingungen für Dienstverträge

1. Vergütung und Zahlungsmodalitäten

1.1 Die Vergütung erfolgt nach den aktuellen Stundensätzen. Anpassungen um bis zu 3% sind zum Jahresende für laufende Verträge möglich.

2. Leistungsgarantie

2.1 RheinMainTech übernimmt im Rahmen von Dienstverträgen keine Garantie für die erbrachten Dienstleistungen.

III. Zusatzbedingungen für Werkverträge

1. Vergütung, Zahlungsmodalitäten und Liefertermin

1.1 Nach Zahlung der Teil- oder Endrechnungen gelten die erbrachten Leistungen als abgenommen.

1.2 Abweichungen von bis zu 15% der vertraglich geschätzten Aufwände können in Rechnung gestellt werden.

1.3 Bei Abweichungen über 15% wird das Lieferdatum entsprechend angepasst.

2. Nutzungsrechte

2.1 Nach Projektende gehen sämtliche dem Kunden überlassene Rechte automatisch an RheinMainTech zurück.

3. Abnahme, Haftung und Garantie

3.1 Projekte und Teilprojekte bedürfen einer schriftlichen Abnahme durch den Kunden. Stillschweigende Abnahme erfolgt nach zwei Wochen, wenn keine Beanstandungen vorliegen.

3.2 Der Kunde prüft die erbrachten Leistungen innerhalb von zwei Wochen. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt einen Monat ab Fertigstellung.

3.3 RheinMainTech übernimmt keine Haftung, sobald Zugänge zu Servern für Dritte bestehen.


Stand: 12. Oktober 2023